Laufende Kandidaturen

Die Prozedur einer Kandidatur für den Eintrag in der Welterbeliste der UNESCO ist in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt präzise geregelt. Neben den zu erfüllenden Aufnahmekriterien bedingt eine Kandidatur vor Einleitung des Aufnahmeverfahrens den Eintrag in die Liste indicative der Schweiz.


Das urbanistische und architektonische Werk von Le Corbusier

Le Corbusier, Petite maison au bord du Léman. Bildquelle: OFC/FLCh
Le Corbusier, Petite maison au bord du Léman. Bildquelle: OFC/FLCh

Die von Frankreich initiierte transnationale serielle Kandidatur wurde am 30. Januar 2008 eingereicht. Das Welterbekomitee hat an seiner 33. Session im Sommer 2009 in Sevilla (Spanien) entschieden, die Einschreibung vorerst zu verschieben und die beteiligten Staaten aufgefordert, die Kandidatur zu überarbeiten.


Das revidierte Dossier wurde im Januar 2011 zur Beurteilung eingereicht. Die überarbeitete Kandidatur umfasst 19 Realisierungen des Architekten Le Corbusier in Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Japan und der Schweiz. Als Schweizer Objekte wurden die Villa Jeanneret-Perret (Maison blanche) in La Chaux-de-Fonds, die Petite villa au bord du lac Léman in Corseaux und der Immeuble Clarté in Genf ausgewählt.


Das Dossier wurde von einer internationalen Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen der Fachbehörden aus den beteiligten Ländern unter der Federführung der Fondation Le Corbusier und des französischen Kulturministeriums erarbeitet.


Das Welterbekomitee hat an seiner 35. Sitzung im Sommer 2011 in Paris entschieden, die Kandidatur erneut zur Überarbeitung zurückzuweisen.