Laufende Kandidaturen
Die Prozedur einer Kandidatur für den Eintrag in der Welterbeliste der UNESCO ist in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt präzise geregelt. Neben den zu erfüllenden Aufnahmekriterien bedingt eine Kandidatur vor Einleitung des Aufnahmeverfahrens den Eintrag in die Liste indicative der Schweiz.
Die Kandidaturen "Das urbanistische und architektonische Werk von Le Corbusier" und "Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen" werden zur Zeit von der UNESCO geprüft.
Das urbanistische und architektonische Werk von Le Corbusier
Diese von Frankreich initiierte transnationale serielle Kandidatur umfasst 22 Werke des Architekten Le Corbusier in Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Japan und der Schweiz.
Als Schweizer Objekte wurden die Villa Jeanneret-Perret (Maison blanche) in La Chaux-de-Fonds, das Petite maison au bord du lac Léman in Corseaux und das Immeuble Clarté in Genf ausgewählt.
Das Dossier wurde von einer internationalen Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen der Fachbehörden aus den beteiligten Ländern unter der Federführung der Fondation Le Corbusier und des französischen Kulturministeriums erarbeitet und am 30. Januar 2008 eingereicht. Das Welterbekomitee wird seinen Entscheid voraussichtlich im Sommer 2010 in Brasilia treffen.
Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
Die "Pfahlbauten" sind prähistorische Siedlungsreste in Seen und Mooren rund um die Alpen. Die Kandidatur umfasst 156 von den rund 1000 bekannten Fundstellen in sechs Ländern (Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Österreich) und ist damit ein serieller transnationaler Vorschlag für die Liste des Welterbes.
Die prähistorischen Siedlungsreste erlauben eine lebendige Einsicht in die Entstehung und Entwicklung früher Agrargesellschaften um die Alpen. Nach der Prüfung der Kandidatur im Sommer 2010 ist mit einem Entscheid der UNESCO im Sommer 2011 zu rechnen.

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