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Das Kulturprogramm der UNESCO


Culture Counts - Kultur zählt. Diese Botschaft zieht sich als Leitmotiv durch das Kulturprogramm der UNESCO. Schutz und Erhaltung des kulturellen Erbes, Bewahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und der Dialog zwischen den Kulturen sind ihre Hauptaufgaben.


Immaterielles Kulturerbe


2003 hat die UNESCO die "Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes" verabschiedet.


Zum Schutz des immateriellen Erbes widmet sich die UNESCO der Inventarisierung, Sammlung und Erhaltung kultureller Traditionen, handwerklicher und künstlerischer Fertigkeiten, mündlicher Überlieferungen und vom Aussterben bedrohter Sprachen.


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Kulturelle Vielfalt


2005 hat die UNESCO die "Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Diese Magna Charta der internationalen Kulturpolitik verankert das Menschenrecht auf kulturelle Selbstbestimmung im Völkerrecht. Kernstück ist die Anerkennung des Rechts aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik.


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Welterbe


Während die UNESCO in vielen Bereichen eher im Stillen wirkt, stehen ihre Aktivitäten zum Schutz bedeutender Kultur- und Naturstätten weltweit im Licht der Öffentlichkeit. 1972 hat die UNESCO die Welterbekonvention verabschiedet. Die Liste des Welterbes umfasst heute mehr als 800 Kultur- und Naturstätten, darunter zehn Welterbestätten in der Schweiz.


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Illegaler Handel mit Kulturgut


1970 hat die UNESCO die "Konvention zum illegalen Kulturgüterhandel" verabschiedet, das weltweit erste juristische Instrument zum Schutz von Kulturgütern vor Diebstahl und Plünderung. Da die Konvention die privatrechtliche Ebene nicht betrifft, hat die UNESCO das UNIDROIT mit der Erarbeitung der "Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter" beauftragt.


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Das Kulturprogramm besitzt im weiteren folgende Schwerpunkte