Die Schweiz und der illegale Handel mit Kulturgut
Die Schweiz ist eine der wichtigsten Kunsthandelsnationen der Welt. Sie hat allerdings auch den Ruf, Drehscheibe des illegalen Kulturgütertransfers zu sein.
Im folgenden Interview aus dem Jahr 2002 erklärt Frau Dr. hc. Cornelia Isler-Kérenyi, weshalb es so wichtig ist, dass man die Transparenz vom Fundort bis zum Aufbewahrungsort erhält.
Dr. hc. Cornelia Isler-Kérenyi

Die Zürcher Archäologin war zwischen 1993 und 2007 Mitglied der Schweizerischen UNESCO-Kommission. 2002 hat ihr die Universität Pécs (Ungarn) den "Doctor honoris causa" verliehen.
Was bezeichnen Sie als ein "Kulturgut" und welche Bedeutung besitzt es?
Kulturgüter sind für mich Objekte, die über ihre materielle Beschaffenheit hinaus auch in der Lage sind, eine Botschaft zu vermitteln. Eine Botschaft der Vergangenheit an die heutige Zeit. Damit ein Kulturgut diese Befähigung haben kann, ist es unerlässlich, dass möglichst viele Daten erhalten bleiben.
Gibt es konkrete Gründe, weshalb die Schweiz die UNESCO-Konvention ratifizieren soll?
Ich halte die Ratifizierung für eminent wichtig; allerdings nur im Sinne eines ersten Schrittes. Es geht vor allem darum, gewisse ethische Kriterien festzulegen, die eine sinnvolle wissenschaftliche Forschung ermöglichen und einheimisches wie ausländisches Kulturgut effizient schützen. Unter diesen Schutz fällt auch die Vermittlung der Forschungsergebnisse an die Öffentlichkeit.
Sind Sie innerhalb ihres Forschungsgebietes, der Archäologie, schon einmal mit der Problematik des illegalen Handels konfrontiert worden?
Ja, leider. Sie tönen hier eine Problematik an, die seit dem Beginn meiner Forschungsarbeit immer prominenter in Erscheinung trat, besonders innerhalb meiner Forschungsarbeiten über griechische Keramik, wo der illegale Handel in den letzten dreissig Jahren stark zugenommen hat. Anfang der 70er Jahre war der illegale Handel mit Kulturgütern eher eine Randerscheinung: Natürlich hatte man mit Stücken zu tun, von denen man nicht wusste, woher sie stammten. Aber man konnte noch im guten Glauben darüber sein, dass es Zufallsfunde waren, sporadische Erscheinungen, die nicht ins Gewicht fielen.
Aber von 1970 an konnte man innerhalb weniger Jahre beobachten, wie der Kunstmarkt sich rapide entwickelte und die Preise infolge gesteigerter Nachfrage astronomische Höhen erkletterten. Gleichzeitig konnte man als Folge dieser Entwicklung feststellen, dass Raubgrabungen zunehmend in kommerziellem, organisiertem Ausmass stattfanden und ganze Regionen ausgeplündert wurden.
Was bedeutet dies für die Forschung?
Leider gehen durch systematisch organisierte Raubgrabungen ganze Bereiche für die Forschung und die Nachwelt für immer verloren. Die Daten, die wir brauchen, um bei einem Stück über die ästhetischen Qualitäten hinaus Aussagen machen zu können, fehlen nun. Kurz, alles, was dazu dient, diese Objekte für ein grösseres Publikum interessant zu machen, indem man ihm Denken und Fühlen vergangener Epochen zugänglich machen kann, verschwindet einfach.
Gibt es neben der gesteigerten Nachfrage weitere Gründe für diese Missstände?
Kulturgeschichtlich markieren sicher die 50er Jahre einen Wendepunkt. Die Nachkriegssituation hat die Menschen einerseits für das noch übriggebliebene Kulturgut und dessen Bewahrung sensibler gemacht. Andererseits förderte diese Sensibilität erstens die Nachfrage nach solchen Gütern und zweitens die Einsicht, dass sich mit diesen Objekten Geschäfte machen und viel Geld verdienen lässt. Und leider wissen wir ja alle, was dieses Kriterium in der heutigen Welt bedeutet.
Nämlich was?
Der Handel mit Kulturgütern ist ein wirtschaftlicher Faktor, der stetig anwächst und an Bedeutung gewinnt. So erstaunt es nicht, dass neben dem legalen, zu befürwortenden Handel, ein illegaler entstanden ist. Die Aussicht, sich schnell bereichern zu können, geht auf Kosten der Kulturgüter und der Menschen, die sich nicht mehr wehren können, nämlich der Menschen der Vergangenheit. Was sie durch ihre Objekte, zum Beispiel Grabbeigaben, noch sagen könnten, geht verloren.
Ist die Schweiz im Hinblick auf die illegale Ausfuhr schweizerischer Kulturgüter stark betroffen?
Das sind natürlich alles Vorgänge, die sich im Verborgenen abspielen. Aber dass die Schweiz vom illegalen Abtransport von Kulturgütern betroffen ist, steht ausser Zweifel. Nehmen Sie als Beispiel all jene Objekte, die aus Kirchen, Museen oder einer Privatsammlung gestohlen werden. Wenn man diese Objekte zum Beispiel im Art Loss Register publiziert, haben sie in den meisten Fällen die Landesgrenze bereits passiert. Wenn nun das gestohlene Kulturgut in ein Land kommt, dessen Verjährungsfristen ebenso kurz sind, wie diejenigen der Schweiz, muss der Geschädigte entweder zu Marktpreisen sein Eigentum zurückkaufen oder es ist für immer verloren.
Das KGTG sieht für gestohlene Kulturgüter eine Verjährungsfrist von 30 Jahren vor.
Zweifellos ist dies eine eindeutige Verbesserung gegenüber den fünf Jahren, die heute bestehen. Aber 30 Jahre sind in dieser Hinsicht das absolute Minimum, weil erstens die Leute heute länger leben und zweitens unser moralisches Empfinden dahin geschult werden sollte, dass etwas Gestohlenes bei Entdeckung auf jeden Fall zurückgegeben werden sollte. Einige Länder, zum Beispiel Grossbritannien, handhaben dies bereits heute so.
Welche Vorteile werden aus der Transformation bestehender Gesetze ins KGTG speziell für archäologische Kulturgüter entstehen?
Der Hauptvorteil des KGTG besteht darin, dass es sich auf die stark gefährdeten Kulturgüter beschränkt, also eben archäologische Bodenfunde und ethnologische Objekte. Auch unter Archäologen ist niemand daran interessiert, dass der Handel gestoppt wird. Es geht lediglich darum, die illegalen Auswüchse zu limitieren.
Der Handel mit Antiken unterscheidet sich zum Beispiel vom Gemäldehandel dadurch, dass hier die angebotenen Objekte besonders gefährdet sind. Oftmals ist der Nachweis nicht klar. Gestohlene Sachen aus Raubgrabungen können nicht nachgewiesen werden, weil sie zuvor gar nicht bekannt waren. Insofern besteht hier wirklich ein besonderer Status dieser Objekte. Und es ist begrüssenswert, wenn das KGTG diesen Unterschied macht. Damit wird dem Handel gegenüber deutlich signalisiert, dass das KGTG sich weder gegen den Handel, noch gegen den Privatbesitz stellt, sondern den Handel vor illegalen Geschäften und den damit verbundenen Anschuldigungen bewahren will.
Der schweizerische Kunsthandel wehrt sich gegen die im KGTG geforderten Sorgfaltspflichten für besonders gefährdete Kulturgüter.
Diese Forderung ist nicht nur verhältnismässig, sondern elementar. Ich wiederhole noch einmal, dass jede Information, die verloren geht, die Substanz der Forschung erheblich tangiert und auch den materiellen und immateriellen Wert eines Objektes schmälert. Das ist wie wenn man in der Naturkunde Vögel oder Schmetterlinge untersucht und nicht sagt, wo diese Vögel und Schmetterlinge leben. Der Forschung geht es überhaupt nicht darum, wo ein Stück schliesslich steht: Ob sich eine griechische Vase nun in der Schweiz oder in Tokio befindet, ist eigentlich egal. Unerlässlich ist hingegen, dass alle Daten, die mit dem Stück in Zusammenhang stehen, bewahrt werden und dass man die Transparenz vom Fundort über den Ort des Tausches bis zum Aufbewahrungsort erhält. In dieser Hinsicht empfinde ich die Regelungen des KGTG als ungenügend: Selbst Stücke, die einmal publiziert worden sind, können nicht mehr auf ihren Aufbewahrungsort hin abgefragt werden, sofern der Händler nicht so human ist und uns dies mitteilt.
Einige Sammler argumentieren, dass sie importierte Kulturgüter, deren Provenienz nicht lückenlos nachweisbar ist, quasi konservieren.
Im Bereich der Konservierung kann festgehalten werden, dass einzelne Stücke sicher besser konserviert werden. Dafür gehen eben bei der gleichen Gelegenheit zehnmal so viele verloren. Und was die Länder betrifft, aus denen diese Stücke kommen: Es hat natürlich keinen Sinn, auf unserem Markt die Preise hochzutreiben und dann zu meinen, es habe keine Folgen. Es ist viel sinnvoller, wie das KGTG es auch vorschlägt, dass man auf Zusammenarbeit und in bestimmten Fällen auch auf materielle Hilfe setzt, die man den Ländern zukommen lässt, um sie in die Lage zu versetzten, ihre Kulturgüter auch besser konservieren zu können.
Gibt es eine klare Trennung zwischen Kulturgut und Kunstobjekt?
Der Begriff "Kulturgut" ist sehr umfassend. Ein Kulturgut kann ohne weiteres sowohl Ausdruck einer Kultur als auch von Kunst sein. Aber ein Kulturgut kann ein Objekt sein, dass vielleicht künstlerisch nicht so hochstehend ist, durch seinen ursprünglichen Gebrauch aber Teil des Lebens einer Gemeinschaft war oder ist. Hier übertrifft dann der Botschaftswert den ästhetischen Wert. In unserer Hemisphäre löst der moderne Begriff von Kunst automatisch die Objekte aus dem Alltag heraus. Wir gehen am Sonntag Vormittag ins Museum, sehen uns schöne Stücke an und lassen uns von ihnen inspirieren. Archäologische und ethnologsiche Objekte wurden aber nicht nur als Kunstwerke konzipiert, sondern waren in einen bestimmten Gebrauch und Kontext eingebunden. Und in diesem Gebrauch sind Mentalitäten, Gewohnheiten und Traditionen von ganzen Kulturen enthalten.
Im Gegensatz dazu, und dies ist uns oft nicht bewusst, wird das moderne Kunstwerk von einem Individuum für ein spezielles Publikum geschaffen und ist in der Regel dem praktischen Gebrauch entzogen.
Ist diese "Verwechslung" von Kulturgut als Kunst- und Gebrauchsgegenstand und Kulturgut als Kunstobjekt ein begünstigender Faktor der Zunahme des illegalen Handels mit diesen Gütern?
Ich glaube, ja. Das hängt aber auch mit den innerdisziplinären Trends der Archäologie zusammen. Die Archäologie hat sich lange selbst als Kunstgeschichte verstanden und brauchte viel Zeit, um die zusätzlichen Qualitäten der antiken "Kunstwerke" als Teil eines Lebensorganismus zu begreifen. Es ist also verständlich, dass viele Leute Kulturgüter immer noch als reine Kunstobjekte rezipieren, weil ein grosser Teil unserer Literatur diese Objekte nach wie vor als Kunstwerke im modernen Sinn präsentiert.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, Käufern - sowohl Privaten als auch Museen - Ratschläge zu geben; welche wären das?
Wenn jemand ein Stück sieht und es erwerben möchte, sollte er oder sie sich durch den Händler nachweisen und garantieren lassen, dass das betreffende Objekt auf legalem Weg zu ihm gekommen ist, zum Beispiel aus einer alten Sammlung, wo das Stück auch nachweisbar ist.
Was würden Sie sich für den Umgang mit Kulturgütern speziell im Hinblick auf archäologische Objekte wünschen?
Vor allem Transparenz. Der Transfer soll und muss auch erhalten bleiben, allerdings sollten alle Beteiligten dazu beitragen, dass die Daten, die heute noch vorhanden sind, der Zukunft erhalten werden können. Wir sind ja nur die Sachverwalter dieser Objekte und haben eine Verpflichtung sie und ihre Botschaft für die zukünftigen Generationen zu erhalten.
Interview: Alexandre Weber, BAK

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