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Annalisa Beltrami
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Die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

'Korean Fantasy' - the two Korean masterpieces of the Oral and Intangible Heritage: the Jongmyo Shrine and the Pansori Epic Chant. Member State: Republic of Korea. Bildquelle: Michel Ravassard © UNESCO
'Korean Fantasy' - the two Korean masterpieces of the Oral and Intangible Heritage: the Jongmyo Shrine and the Pansori Epic Chant. Member State: Republic of Korea. Bildquelle: Michel Ravassard © UNESCO

Die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wurde am 17. Oktober 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und trat, nachdem 30 Staaten sie ratifiziert hatten, am 20. April 2006 in Kraft.


Sie ist als Ergänzung zur Welterbekonvention von 1972 zu sehen, welche sich auf materielles, unbewegliches Erbe beschränkt. Komplementär ist sie auch zur 2005 verabschiedeten Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.


Das IKE, das lange in seiner Bedeutung für regionale und nationale Identitätsverständnisse sowie für die intergenerationale Kommunikation unterschätzt worden ist, erhält durch die Konvention eine gebührende Valorisierung.


Die Konvention verfolgt folgende Ziele

Die Konvention verfolgt folgende Ziele

  • die Bewahrung des IKE;
  • die Sicherung des Respekts vor dem IKE der betreffenden Gemeinschaften, Gruppen und Individuen;
  • die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des IKE und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene;
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung.

Internationale Listen

Internationale Listen

Die Konvention sieht die Erstellung von zwei internationalen Listen vor

 

  • Die Liste des IKE der Menschheit (Art. 16)
  • Die Liste des IKE, das eines dringenden Schutzes bedarf (Art. 17)


Die Eintragung in eine der beiden Listen ist den Mitgliedstaaten der Konvention vorbehalten.

Nationale Verzeichnisse

Nationale Verzeichnisse

Die Konvention sieht für jedes Land die Erstellung eines oder mehrerer nationaler Verzeichnisse mit dem jeweiligen in diesem Land befindlichen IKE vor.


Eine Besonderheit der Konvention ist, dass sie ihre Vorgaben nicht nur zum Wahrung und zur Förderung der Träger und Akteure des IKE erlässt, sondern diese auch aktiv und unmittelbar an der Definition und Umsetzung der erforderlichen Schutzmassnahmen teilhaben lässt.

Ratifikation durch die Schweiz

Ratifikation durch die Schweiz

Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 4. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die Konvention ratifiziert. Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat den Ratifizierungsprozess von Anfang an begleitet und wird sich jetzt für die Implementierung der Konvention einsetzen.