Sie sind hier: Die UNESCO / Kulturprogramm / Kulturelle Vielfalt / Die Konvention

Mehr zum Thema

Fachkontakt

Annalisa Beltrami
031 325.53.39 (T)

Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Sie trat am 18. März 2007, drei Monate nach Eingang der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO, in Kraft.


Nationale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel dem GATS) in Einklang gebracht werden. Kernstück der Konvention ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Massnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen.


Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 4. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die Konvention ratifiziert. Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat den Ratifizierungsprozess von Anfang an begleitet und wird sich jetzt für die Implementierung der Konvention einsetzen.