Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Sie trat am 18. März 2007, drei Monate nach Eingang der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO, in Kraft.
Nationale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung erhalten gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel dem GATS) in Einklang gebracht werden. Kernstück der Konvention ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Massnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen.
Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 4. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die Konvention ratifiziert. Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat den Ratifizierungsprozess von Anfang an begleitet und wird sich jetzt für die Implementierung der Konvention einsetzen.
Öffentliche Veranstaltung über den Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Donnerstag, 15. März 2012, von 13.30 bis 16.30 Uhr, im Progr, in Bern
Dieser Anlass ist Teil der breiten Konsultation, die das Bundesamt für Kultur (BAK) im Herbst 2011 in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführt hat.
Organisiert wird die Veranstaltung von der Schweizerischen UNESCO-Kommission in Zusammenarbeit mit dem BAK und dem EDA. Sie richtet sich an alle interessierten Personen, Organisationen, Vereinigungen und öffentlichen Organe.
Ziel des Treffens ist ein konstruktiver Austausch über den Entwurf dieses Berichts, bevor er in seiner definitiven Fassung erstellt wird. Zur Diskussion werden die drei Themen stehen, die sich nach der ersten Konsultation über die Umsetzung der Konvention in der Schweiz als zentral herauskristallisiert haben.
Programm
Entwurf des Berichts
Zugangsplan PROGR
Zugangsplan Kleiner Saal

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