Praktisches Vorgehen, um die Aufnahme eines Kultur- oder Naturgutes in die UNESCO-Welterbeliste zu beantragen
- Grundsätzlich können Einzelpersonen, Gemeinden, Kantone oder Organisationen die Initiative ergreifen.
- Initianten ist dringend empfohlen mit dem BAK respektive dem BAFU Kontakt aufzunehmen, um die Chancen einer Nomination zu klären und das weitere Vorgehen abzusprechen. In jedem Fall ist die Zustimmung des betroffenen Kantons zu einer Nomination erforderlich. Nominationen bei der UNESCO sind nur von den Vertragsparteien (Staaten) der Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt möglich.
- Falls die beiden Bundesämter mit einer Nomination einverstanden sind, erwirken sie über das zuständige Departement (EDI respektive UVEK) einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates.
- Der Bundesrat entscheidet als letzte Instanz, ob die Kandidatur dem Welterbezentrum der UNESCO in Paris unterbreitet werden soll.
- Ist der Beschluss des Bundesrates zustimmend, stellt das BAK (wenn es sich um ein Kulturgut handelt) oder das BAFU (im Falle der Naturgüter) das erforderliche Kandidaturdossier zusammen.
- Nach Fertigstellung des Dossiers wird es auf diplomatischem Wege an das Welterbezentrum weitergeleitet. Dort wird die Eingabe geprüft und das Gut selbst von den zuständigen Expertengremien begutachtet.
- Der Entscheid wird vom Welterbekomitee, das einmal im Jahr tagt, gefällt.
Beschränkung der Liste
National: Um eine sachgerechte Beurteilung und Gewichtung potenzieller Kulturobjekte auf nationaler Ebene vornehmen zu können, wird unter Federführung des BAK eine Liste indicative erstellt. Diese soll dem Bundesrat als Entscheidungshilfe dienen.
International: Nicht alles, was die Kriterien erfüllt, wird in die Welterbeliste aufgenommen. In jüngster Zeit hat sich gezeigt, dass die Liste sehr europa- und kulturgüterlastig ist. Demzufolge richtet nun das Komitee sein Augenmerk vermehrt auf Kultur- oder Naturgüter aus anderen Regionen der Welt. Es will nur noch in stark beschränktem Masse weitere europäische Städte, Schlösser, Burgen und Kirchen aufnehmen. Der exemplarische Charakter der Liste soll aufrechterhalten bleiben. Sie soll nicht endlos "aufgeblasen" werden, ansonsten die Anerkennung an Wert verliert.

Deutsch