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Organe

Exekutivrat. Bildquelle: © UNESCO
Exekutivrat. Bildquelle: © UNESCO

Die UNESCO hat drei konstitutionelle Organe.


Hauptentscheidungsgremium ist die Generalkonferenz aller Mitgliedstaaten. Sie tritt alle zwei Jahre in Paris zusammen und entscheidet über die grundsätzlichen Richtlinien sowie über Programm und Haushalt der Organisation.


Ihre Aufgabe ist auch die Wahl des Exekutivrats, der sich aus 58 Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Er ist das Aufsichtsorgan zwischen den Generalkonferenzen, bereitet diese vor und überwacht die Durchführung des von der Generalkonferenz verabschiedeten Arbeitsprogramms.


Dem Sekretariat, an dessen Spitze die Generaldirektorin Irina Bokowa steht, obliegt die praktische Umsetzung des UNESCO-Programms. Es hat seinen Sitz in Paris.