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Conventions de l'UNESCO pour la protection des biens culturels

Die UNESCO verfügt im Bereich Kultur über ein umfassendes normatives Regelwerk.


Es umfasst:


Das Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) und seine Zusatzprotokolle


Die Schweiz wird häufig für ihre vorbildliche Umsetzung dieser Konvention erwähnt.

Die Konvention zum illegalen Kulturgüterhandel (1970)


Das entsprechende Schweizer Gesetz zum internationalen Kulturgüterverkehr ist am 1. Juni 2005 in Kraft getreten.

Die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (1972)

Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001)


Die rasante Entwicklung von Unterwassertechniken hat die Meeresgründe zugänglicher gemacht: Die Auskundschaftung von Unterwasserstätten und der Handel mit Fundgegenständen erfreuen sich grosser Beliebtheit und sind äusserst lukrativ. Diese archäologisch interessanten Stätten werden allerdings regelrecht geplündert, was leider oftmals zur Zerstörung oder gar zum Verlust von wissenschaftlich und kulturell äusserst wertvollem Material führt.


Die Schweiz hat diese Konvention nicht ratifiziert.

Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (2003)


Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 4. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die Konvention ratifiziert. Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat den Ratifizierungsprozess von Anfang an begleitet und wird sich jetzt für die Implementierung der Konvention einsetzen.

Die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005)


Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 4. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die Konvention ratifiziert. Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat den Ratifizierungsprozess von Anfang an begleitet und wird sich jetzt für die Implementierung der Konvention einsetzen.