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Ratifikation durch die Schweiz

Kuttiyattam Sanskrit Theatre. Member State: India. Bildquelle: © UNESCO
Kuttiyattam Sanskrit Theatre. Member State: India. Bildquelle: © UNESCO

Die Schweizer Behörden haben klar ihre Absicht bekundet, zwei Konventionen gleichzeitig zu ratifizieren, nämlich:


die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003, deren Ratifikationsprozess durch die Schweizerische UNESCO-Kommission im Schweizer Forum für das IKE unterstützt worden ist und


die Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005.


Diese doppelte Ratifikation hatte ihren Grund: Die beiden Konventionen ergänzen sich gegenseitig, und zwar sowohl auf konzeptueller, als auch auf operationeller Ebene. Die Konvention von 2003 bezieht sich auf die Akteure und Übermittler kultureller Ausdrucksformen. Jene von 2005 auf die von den Traditionsträgern erbrachten Güter und Dienstleistungen.


Beim Ratifikationsprozess war das BAK federführend. Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 4. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die beiden Konventionen ratifiziert und kann somit auf deren konkrete Umsetzung - sowohl in der Schweiz also auch international - Einfluss nehmen.