Sie sind hier: Themen / Welterbe / Die Welterbekonvention

Projektwebseite

Fachkontakt

Jeanne Berthoud
031 324.10.67 (T)

Die Welterbekonvention der UNESCO im Überblick

Leitidee der Welterbekonvention ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von aussergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.


Wie die Welterbekonvention funktioniert

Wie die Welterbekonvention funktioniert

Mit der Unterzeichnung der Welterbekonvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten. Die anderen Unterzeichnerstaaten tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes bei.


Ein von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die Welterbeliste aufgenommen werden. Im Komitee sind Experten aus 21 Ländern vertreten, die aus den Unterzeichnerstaaten gewählt werden. Das ICCROM, der ICOMOS und die IUCN unterstützen das Komitee.


Das Welterbekomitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen "Erhaltungszustand" muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.


Wird eine Natur- oder Kulturstätte als Welterbe anerkannt, bedeutet dies nicht gleichzeitig den Fluss von Geldern. Vielmehr verpflichten sich die betreffenden Regierungen, die Schutz- und Erhaltungsmassnahmen eigenständig zu finanzieren.


Für Länder, die über begrenzte Mittel verfügen, wurde im Rahmen der Konvention ein Welterbefonds eingerichtetet. Finanziert wird er aus dem Pflichtbeitrag der Unterzeichnerstaaten (ein Prozent ihrer Beiträge zum ordentlichen Haushalt der UNESCO), aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten, aus Spenden und aus Einnahmen durch Welterbekampagnen.


Durch den Welterbefonds können zur Zeit rund drei Mio. jährlich zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Fonds werden Projekte zur Vorbereitung von Nominierungen, Soforthilfen für Notfälle, die Ausbildung von Fachpersonal und technische Kooperationsprojekte finanziert.

Die "Rote Liste"

Die "Rote Liste"

Welterbestätten, die besonders gefährdet sind, werden nach Artikel 11 der Welterbekonvention in einer Liste des Welterbes in Gefahr geführt.


Es handelt sich um Güter, die durch Natur- und sonstige Katastrophen, Krieg, städtebauliche Vorhaben oder private Grossvorhaben ernsthaft bedroht sind. Für ihren Erhalt sind umfangreiche Massnahmen notwendig.

Die Monitoring-Instrumente der Welterbekonvention

Die Monitoring-Instrumente der Welterbekonvention

In Artikel 29 der Welterbekonvention werden die Unterzeichnerstaaten aufgefordert, regelmässig über die Anwendung der Konvention und den Zustand der Welterbestätten zu berichten. 1997 wurde anlässlich der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention beschlossen, dass diese Berichte dem Welterbekomitee alle sechs Jahre vorgelegt werden sollen.