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Jeanne Berthoud
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Regeln zur Verwendung der Kennzeichen des Welterbes in der Schweiz

herausgegeben vom EDA, gültig ab 1. August 2007

 

© UNESCO

Die Schweizerische UNESCO-Kommission ist, im Auftrag des EDA, die einzige Instanz, die die Verwendung der Kennzeichen des Welterbes in der Schweiz bewilligen kann.


Die Verwendung dieser Kennzeichen muss mit der Vermittlung von Werten verbunden sein, welche den Leitideen und den philosophischen Grundsätzen der Welterbekonvention und der UNESCO entsprechen.


Die Verwendung der Kennzeichen des Welterbes für kommerzielle Zwecke ist strengstens untersagt.


Bewilligungsgesuche müssen mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Verwendung an die Schweizerische UNESCO-Kommission, EDA, 3003 Bern eingereicht werden (unesco(at)eda.admin(dot)ch).


Die verantwortlichen Instanzen der Welterbestätten können Personen/Instanzen, die ein Bewilligungsgesuch unterbreiten möchten, beraten.


Alle Personen und Instanzen, die bereits Kennzeichen des Welterbes verwenden, müssen sich bis zum 31. Juli 2008 den vorliegenden Regeln anpassen.

La protection des marques


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© 2008 RSR

Les règles d'utilisation des signes du patrimoine mondial de l'UNESCO en Suisse. Interview avec Madeleine Viviani, Secrétaire générale de la Commission suisse pour l'UNESCO.