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Welterbe in der Schweiz

Welterbe in der Schweiz


Zum ersten Mal werden die elf Welterbestätten der Schweiz in einem Buch vorgestellt: Dieses Buch führt in die vielfältigen Facetten dieser geschichts- und zukunftsträchtigen Orte von ausserordentlichem universellem Wert ein.


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Welterbestätten in der Schweiz

Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen (2011)Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds / Le Locle (2009)Schweizer Tektonikarena Sardona (2008)Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina (2008)Lavaux, Weinberg-Terrassen (2007)Monte San Giorgio (2003)Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (2001)Drei Burgen von Bellinzona (2000)Altstadt von Bern (1983)Benediktinerinnen-Kloster St. Johann in Müstair (1983)Stiftsbezirk in St. Gallen (1983)

Die Schweiz besitzt auf engem Raum eine vielfältige Landschaft mit sehr unterschiedlichen, spezifisch ausgeprägten Kultur- und Sprachregionen. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind allesamt anerkannte Landessprachen.


Die Wechselwirkung von Mensch und Natur sowie geographische, klimatische, kulturelle und politische Einflüsse und Entwicklungen haben über Jahrhunderte ein Mosaik geschaffen, das für die Situation der Schweiz von ausserordentlicher Bedeutung ist.


Dieses Mosaik mit seiner Bausubstanz bildet eine Kulturlandschaft, deren Erhaltung und Pflege ebenso wichtig und bedeutsam ist, wie andernorts diejenige einzelner überragender Objekte.


Die Vielfalt und die grosse Bandbreite des natürlichen und kulturellen Erbes machen es der Schweiz nicht einfach, eine Auswahl der Objekte im Sinne der Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt zu treffen.


Nachdem 1975 in der Schweiz die UNESCO-Konvention ratifiziert wurde, sind bisher elf Objekte in die UNESCO-Liste aufgenommen worden. Um eine sachgerechte Beurteilung und Gewichtung potenzieller Kulturobjekte auf nationaler Ebene vornehmen zu können, wurde unter Federführung des BAK eine Liste indicative erstellt.


Diese Auszeichnung und Anerkennung beinhaltet aber auch die Verpflichtung, das Welterbe für kommende Generationen zu erhalten. Die Zuständigkeit für den Schutz und die Pflege der Objekte obliegt in der Schweiz zur Hauptsache den Kantonen. Dem Bund (schweizerische Bezeichnung für den Staat) fällt in diesem Bereich lediglich eine subsidiäre Rolle zu.


Mit der Erforschung, dem Schutz und der Pflege der Kultur- und Naturdenkmäler leistet die Schweiz ihren Beitrag zur Erhaltung des Welterbes. Die in ihrer Gestalt einzigartigen Objekte prägen nicht nur unsere tägliche Umweit - vielmehr bedeuten sie für die Menschen der internationalen Völkergemeinschaft kollektive Identifikationspunkte. Diese nicht nur im Sinne eines touristischen Labels sondern in ihrer Originalität zu erhalten, ist eine nachhaltige Aufgabe gegenüber kommenden Generationen.