UNESCO-Lehrstühle

Die UNESCO stützt sich bei ihrer Tätigkeit auf die intellektuelle Zusammenarbeit und ist daher offen für den Austausch mit akademischen Einrichtungen und der Forschung.

Das Programm UNITWIN (= university twinning and networking) / UNESCO-Lehrstühle, wurde 1992 auf Beschluss der UNESCO-Generalkonferenz ins Leben gerufen. Es hat zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit, insbesondere die Nord-Süd-, die Süd-Süd- und die Nord-Süd-Süd-Kooperation zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern und zu stärken. Die UNESCO-Lehrstühle verpflichten sich, über die Parameter ihres Fachgebietes hinauszugehen und in ihrer Arbeit einen Bezug zu den globalen Herausforderungen herzustellen.

In der Schweiz sind zurzeit folgende UNESCO-Lehrstühle anerkannt:

Verfahren zur Einrichtung eines Lehrstuhls

An der Einrichtung eines UNESCO-Lehrstuhls in der Schweiz sind drei Akteure (tripartite Kooperation) beteiligt:

  • Die Universität/Hochschule/Forschungseinrichtung, die einen UNESCO-Lehrstuhl zu einem Fachgebiet der UNESCO (Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation/Information) einrichten will.
  • Die Schweizerische UNESCO-Kommission, die für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist, die Interessenten hinsichtlich Zweckmässigkeit eines Lehrstuhls und Modalitäten für dessen Einrichtung berät und sie bei der Erstellung einer Bewerbung unterstützt. Dabei berücksichtigt sie verschiedene Faktoren wie den Fachbereich des vorgeschlagenen Lehrstuhls, die Planung, die organisatorische Unterstützung und das Budget. Entscheidend ist aber auch, ob der Lehrstuhl einen neuen und nachhaltigen Beitrag zur Erreichung des UNESCO-Auftrags leistet. Für die Einrichtung eines Lehrstuhls braucht es die Zustimmung der Schweizerischen UNESCO-Kommission, die die Bewerbung an die UNESCO weiterleitet.
  • Der UNESCO obliegt die endgültige Entscheidung über die Einrichtung eines UNESCO-Lehrstuhls. Fällt der Entscheid positiv aus, wird zwischen der UNESCO und der Direktion der Universität/Hochschule/Forschungseinrichtung eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Terms of reference festlegt. In dieser Vereinbarung ist auch die Verwendung des Logos geregelt. Sie ist mindestens vier Jahre gültig und kann verlängert werden.

Nach Einreichung der Kandidatur bei der UNESCO (jeweils am 30. April) kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein endgültiger Entscheid vorliegt.

Die UNESCO-Lehrstühle reichen der UNESCO regelmässig einen Tätigkeitsbericht ein. Die Berichte der UNESCO-Lehrstühle sind eine wertvolle Informationsquelle und ein wichtiges Instrument zur Förderung der Zusammenarbeit, die auf internationaler wie nationaler Ebene weiter vertieft werden sollte.

 

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