Schweizerische UNESCO-Kommission

Gemäss Verfassung der UNESCO bildet jeder Mitgliedstaat eine Nationalkommission. Die Schweizerische UNESCO-Kommission (SUK) ist die Nationalkommission der Schweiz. Sie wurde 1949 nach dem Beitritt der Schweiz zur UNESCO als ausserparlamentarische Kommission geschaffen. Sie umfasst zwanzig Mitglieder, die vom Bundesrat ernannt werden. Die SUK fungiert als Bindeglied zwischen der UNESCO und der Schweiz.

Sie setzt sich wie die UNESCO mit den Mitteln der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und der Kommunikation auf allen Ebenen für den Frieden und die internationale Verständigung ein. Sie vertritt die Werte der UNESCO, die in ihrer Verfassung verankert sind.

Zu den wichtigsten Aufgaben der SUK gehören die Beratung der Regierung mittels Empfehlungen und Stellungnahmen zu Themen im Zusammenhang mit der UNESCO sowie die Bekanntmachung der Tätigkeiten der UNESCO in der Schweiz und die Förderung des Interesses. Das Sekretariat der Kommission ist dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angegliedert, als Sektion in der Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen (AIO). Das Sekretariat besteht aus einem Team von sechs Mitarbeitenden und wird von einer Generalsekretärin bzw. einem Generalsekretär geleitet.

Das EDA stellt der SKU ein Jahresbudget von 500’000 Franken zur Verfügung. Das Budget dient der Finanzierung von Kommissionsarbeiten und eigenen Projekten.

 

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