Funktionsweise

Die Funktionsweise der UNESCO beruht auf drei zentralen Komponenten:
– einer zwischenstaatlichen Governance-Struktur, die sich auf die Generalkonferenz, den Exekutivrat und das Sekretariat stützt;
– einem weltweiten Netzwerk von Partnern und spezialisierten Institutionen, die für die Umsetzung der Programme verantwortlich sind; sowie
– einem gemischten Finanzierungssystem, das auf Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten und ausserbudgetären Mitteln beruht.
Diese Komponenten bilden die institutionelle Architektur der Organisation und strukturieren ihre Tätigkeit.

Generalkonferenz der UNESCO/ © Wikimedia Commons

Governance

Die Governance der UNESCO stützt sich auf drei Hauptorgane mit komplementären Aufgaben. Gemeinsam legen sie die strategische Ausrichtung der Organisation fest, sorgen für deren Umsetzung und gewährleisten ihr ordnungsgemässes Funktionieren.

Die Generalkonferenz

Die Generalkonferenz ist das oberste Organ der UNESCO. Sie tritt alle zwei Jahre (in ungeraden Jahren, jeweils im Herbst) am Sitz der Organisation in Paris oder in einer anderen Gastgeberstadt zusammen. Sie:

  • legt die strategische Ausrichtung der Organisation fest,
  • verabschiedet zwei grundlegende Dokumente:
    • das C/4-Dokument (Mittelfristige Strategie), das die Prioritäten und Ziele der UNESCO für acht Jahre definiert,
    • das C/5-Dokument (Programm und Haushalt), das die konkreten Massnahmen und die dafür vorgesehenen Mittel für zwei Jahre beschreibt,
  • wählt die 58 Mitglieder des Exekutivrats,
  • ernennt auf Vorschlag des Exekutivrats die Generaldirektorin oder den Generaldirektor.
► FAQ: C/4 und C/5 – Was bedeuten diese Dokumente? (hier klicken)

Die UNESCO plant ihre Arbeit auf zwei sich ergänzenden Ebenen – mit den strategischen Dokumenten C/4 und C/5.

C/4 – Mittelfristige Strategie (8 Jahre)
Das C/4-Dokument legt die übergeordnete Vision, Prioritäten und Ziele der UNESCO für einen Zeitraum von acht Jahren fest. Es bestimmt die grossen Handlungsfelder in Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Kommunikation und Information – kurz: C/4 setzt den strategischen Kurs.

C/5 – Programm und Haushalt (2 Jahre)
Das C/5-Dokument wird alle zwei Jahre erstellt. Es übersetzt die C/4-Strategie in konkrete Programme, Projekte und Aktivitäten samt den dafür nötigen Personal- und Finanzmitteln. Es präzisiert ausserdem Zeitpläne, Einsatzregionen und Partner – kurz: C/5 plant die Umsetzung.

Zusammenspiel von C/4 und C/5
Das C/5 leitet sich direkt aus dem C/4 ab. Dadurch kann die UNESCO ihre mittelfristige Strategie schrittweise verwirklichen, sich zugleich alle zwei Jahre an veränderte internationale Rahmenbedingungen und Prioritäten der Mitgliedstaaten anpassen und so kohärent, handlungsfähig und reaktionsschnell bleiben.

Der Exekutivrat

Der Exekutivrat besteht aus 58 Mitgliedstaaten, die von der Generalkonferenz für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Sitze (29) erneuert, um sowohl Kontinuität als auch Erneuerung sicherzustellen.

Der Exekutivrat nimmt eine zentrale Rolle im institutionellen Gefüge der UNESCO ein. Er übt Aufsicht und strategische Steuerung aus, indem er die Umsetzung der beschlossenen Entscheidungen überwacht und die Arbeit der Organisation zwischen den Tagungen der Generalkonferenz begleitet. Konkret:

  • tagt er zweimal jährlich in Paris,
  • bereitet die Arbeit der Generalkonferenz vor,
  • prüft das vorgeschlagene Programm und den Haushalt,
  • überwacht die administrative und finanzielle Verwaltung der Organisation,
  • schlägt der Generalkonferenz Kandidatinnen oder Kandidaten für das Amt der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors vor.
► FAQ: Welche Rolle spielen die Mitgliedstaaten in diesen Organen? (hier klicken)

Die Mitgliedstaaten spielen eine zentrale Rolle in der Governance der UNESCO. Je nach Organ, in dem sie vertreten sind, verfügen sie über Initiativ-, Mitwirkungs-, Vorschlags- und Entscheidungsrechte.

In den beiden Hauptorganen – der Generalkonferenz und dem Exekutivrat – können die Mitgliedstaaten Resolutions- oder Änderungsentwürfe einbringen, neue Initiativen vorschlagen sowie aktiv an Debatten und Verhandlungen teilnehmen. Auf diese Weise nehmen sie direkten Einfluss auf die strategische und programmatische Ausrichtung der UNESCO, insbesondere im Rahmen der Ausarbeitung der Dokumente C/4 und C/5.

In der Generalkonferenz sind alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt vertreten und verfügen über das volle Entscheidungsrecht. Im Exekutivrat hingegen sind nur die 58 gewählten Mitgliedstaaten stimmberechtigt. Die übrigen Staaten können als Beobachter teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht.

Die UNESCO strebt bei der Beschlussfassung grundsätzlich einen Konsens an. Formelle Abstimmungen werden nur selten durchgeführt, ausser bei Wahlen (beispielsweise bei der Wahl des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin). Die Geschäftsordnung sieht jedoch vor, dass jeder Mitgliedstaat eine Abstimmung zu einer Frage verlangen kann, auch wenn dies in der Praxis nur in Ausnahmefällen geschieht.

Das Sekretariat

Als Exekutivorgan der UNESCO setzt das Sekretariat die von den Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen um. Es wird von der Generaldirektorin bzw. dem Generaldirektor geleitet. Das Sekretariat zählt rund 2’000 Mitarbeitende, die am Sitz in Paris, in weltweiten Aussenstellen – darunter eine in Genf – sowie in spezialisierten Instituten und technischen Zentren tätig sind.

UNESCO-Gebäude in Paris mit der Skulptur „L’Homme qui marche“ des Schweizer Künstlers Alberto Giacometti in der Haupthalle © Schweizerische UNESCO-Kommission

Ein weltweites Aktionsnetzwerk

Zur Umsetzung ihrer Programme auf internationaler Ebene stützt sich die UNESCO auf ein strukturiertes Netzwerk von Partnern und spezialisierten Institutionen, die ihr Handeln auf verschiedenen Ebenen unterstützen:

  • Kategorie-I-Zentren und -Institute, wie etwa das Internationale Büro für Bildung (IBE) in Genf, die integraler Bestandteil der UNESCO sind und direkt zur Politikgestaltung und Programmdurchführung beitragen.
  • Kategorie-II-Zentren und -Institute, die unter der Schirmherrschaft der UNESCO stehen und als autonome Einrichtungen in spezifischen Fachbereichen mit ihr zusammenarbeiten.
  • UNESCO-Lehrstühle, die universitäre und wissenschaftliche Netzwerke zu prioritären Themen fördern und internationalen Austausch, Ausbildung und Innovation unterstützen.
  • Assoziierte Schulen sowie weitere Netzwerke der Zivilgesellschaft, die zur Verbreitung der UNESCO-Themen beitragen und junge Menschen sowie die Öffentlichkeit in Bildungs-, Kultur- oder Umweltprojekte einbeziehen.
  • Nationale UNESCO-Kommissionen, die in allen Mitgliedstaaten bestehen und als Bindeglied zwischen der Organisation, den nationalen Behörden sowie den wissenschaftlichen, Bildungs- und Kulturkreisen fungieren. Sie unterstützen die nationale Mitwirkung an den Arbeiten der UNESCO und die Umsetzung ihrer Programme vor Ort.

Dieses weltweite Netzwerk ermöglicht es der UNESCO, ihre globalen Prioritäten in konkrete, an lokale Kontexte angepasste Massnahmen umzusetzen und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit in ihren Zuständigkeitsbereichen zu fördern.

► FAQ: Kategorie-I und -II-Zentren – worin besteht der Unterschied? (hier klicken)

Die UNESCO arbeitet mit zwei Arten spezialisierter Zentren zusammen, um die Umsetzung ihrer Programme in ihren Zuständigkeitsbereichen (Bildung, Wissenschaften, Kultur, Kommunikation und Information) zu unterstützen:

Zentren der Kategorie I
Dabei handelt es sich um Institute, die direkt der UNESCO angegliedert sind und integraler Bestandteil der Organisation sind.
Sie werden aus dem ordentlichen Haushalt der UNESCO finanziert, und ihr Personal kann aus internationalen Beamtinnen und Beamten der UNESCO bestehen. Diese Zentren tragen zur Politikgestaltung, zur Wissensproduktion sowie zur Umsetzung der globalen Programme der Organisation bei.

Zentren der Kategorie II
Dabei handelt es sich um autonome Einrichtungen, die unter der Schirmherrschaft der UNESCO stehen, jedoch von den Gaststaaten oder anderen Partnern finanziert und verwaltet werden.
Obwohl sie rechtlich nicht Teil der UNESCO sind, regelt eine zwischen dem Zentrum und der UNESCO geschlossene Vereinbarung ihre Zusammenarbeit. Diese Zentren sind auf technische oder regionale Themen spezialisiert und spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von Fachwissen, der Ausbildung sowie beim Kapazitätsaufbau.
Sie ermöglichen es der UNESCO, ihre Reichweite zu erweitern, ohne langfristig eigene finanzielle oder personelle Ressourcen einzusetzen.

Darüber hinaus arbeitet die UNESCO mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen, mit Berufs- und Fachverbänden sowie mit nichtstaatlichen Organisationen und Stiftungen zusammen. Rund 350 Nichtregierungsorganisationen (NGO) kooperieren mit der UNESCO in spezifischen Projekten.

Sitz der UNESCO in Paris / © Wikimedia Commons

Finanzierung

Der Haushalt der UNESCO basiert hauptsächlich auf den Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten, die nach einem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegten Beitragsschlüssel entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder berechnet werden. Diese stellen die wichtigste Finanzierungsquelle der Organisation dar und speisen den ordentlichen Haushalt, der die Betriebskosten, die Personalkosten sowie die Basisprogramme abdeckt.

Ergänzend erhält die UNESCO ausserbudgetäre Beiträge, die freiwillig von Mitgliedstaaten, Entwicklungsagenturen, Stiftungen oder privaten Partnern geleistet werden. Diese zweckgebundenen Mittel belaufen sich heute auf über 400 Millionen USD pro Jahr. Sie ermöglichen die Finanzierung gezielter Projekte, sind jedoch weniger planbar und bieten nicht dieselbe Stabilität wie der ordentliche Haushalt.

Der integrierte Haushalt der UNESCO vereint diese beiden Finanzierungsquellen – ordentlicher Haushalt und ausserbudgetäre Mittel – in einem gemeinsamen Planungsrahmen. Dieser Ansatz gewährleistet Kohärenz zwischen den strategischen Zielen der Organisation und den eingesetzten Ressourcen und fördert Transparenz sowie Koordination zwischen den verschiedenen Finanzierungsarten.

Im Sinne der Transparenz hat die UNESCO ein öffentlich zugängliches Finanzinformationsportal eingerichtet (Core Data Portal), das eine laufende Einsicht in Herkunft, Verwendung und Zuweisung der Mittel ermöglicht.