Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern

Ohne friedliche und inklusive Gesellschaften und gute Regierungsführung ist Entwicklung nachgewiesenermassen nicht nachhaltig. So sind konfliktbetroffene Staaten am weitesten entfernt von der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs). Umgekehrt hat sich in vielen anderen Ländern gezeigt, dass die Wiederherstellung von Frieden und rechenschaftspflichtigen Institutionen massgeblich zur Erreichung der MDGs beigetragen hat.

Ziel 16 will daher bis 2030 friedliche und inklusive Gesellschaften fördern. Dazu fordert Ziel 16 die Verringerung aller Formen von Gewalt, die Beendung von Folter und die Bekämpfung aller Formen organisierter Kriminalität.  Zudem sollen Korruption und Bestechung sowie illegale Waffen- und Finanzströme deutlich verringert werden. Rechtstaatlichkeit und partizipative Institutionen sollen gefördert und der gleichberechtige Zugang zur Justiz gewährleistet werden, damit friedliche und inklusive Gesellschaften entstehen können.

Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

16.1: Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern

16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

16.3: Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten

16.4: Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen

16.5: Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren

16.6: Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

16.7: Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist

16.8: Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken

16.9: Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

16.10: Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

16.a: Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern

16.b: Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen

(https://www.eda.admin.ch/agenda2030/de/home/agenda-2030/die-17-ziele-fuer-eine-nachhaltige-entwicklung/ziel-16-friedliche-und-inklusive-gesellschaften-fuer-eine.html)