Funktionsweise
Die Arbeit der UNESCO stützt sich auf drei zentrale Pfeiler:
– Eine zwischenstaatliche Governance mit drei Hauptorganen – der Generalkonferenz, dem Exekutivrat und dem Sekretariat – die gemeinsam die strategische Ausrichtung und Umsetzung sicherstellen.
– Ein weltweites Netzwerk von Partnern und spezialisierten Institutionen, das die Programme der Organisation in allen Regionen trägt und vor Ort umsetzt.
– Ein kombiniertes Finanzierungssystem, das sich aus den Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten sowie aus zusätzlichen freiwilligen Mitteln zusammensetzt.
Governance
Als Sonderorganisation der Vereinten Nationen zählt die UNESCO (Stand 14.07.2025) 194 Mitgliedstaaten. Ihre Tätigkeit stützt sich auf drei sich ergänzende Hauptorgane.
Die Generalkonferenz
Die Generalkonferenz ist das oberste Organ der UNESCO. Sie vereint alle 194 Mitgliedstaaten alle zwei Jahre (in ungeraden Jahren, im Herbst) am Sitz in Paris oder in einer anderen Gaststadt. Sie:
- legt die strategische Ausrichtung der Organisation fest,
- verabschiedet zwei grundlegende Dokumente:
- das C/4-Dokument (Mittelfristige Strategie), das die Prioritäten und Ziele der UNESCO für acht Jahre definiert,
- das C/5-Dokument (Programm und Haushalt), das die konkreten Massnahmen und die dafür vorgesehenen Mittel für zwei Jahre beschreibt,
- wählt die 58 Mitglieder des Exekutivrats,
- ernennt auf Vorschlag des Exekutivrats die Generaldirektorin oder den Generaldirektor,
► FAQ: C/4 und C/5 – Was bedeuten diese Dokumente? (hier klicken)
Die UNESCO plant ihre Arbeit auf zwei sich ergänzenden Ebenen – mit den strategischen Dokumenten C/4 und C/5.
C/4 – Mittelfristige Strategie (8 Jahre)
Das C/4-Dokument legt die übergeordnete Vision, Prioritäten und Ziele der UNESCO für einen Zeitraum von acht Jahren fest. Es bestimmt die grossen Handlungsfelder in Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Kommunikation und Information – kurz: C/4 setzt den strategischen Kurs.
C/5 – Programm und Haushalt (2 Jahre)
Das C/5-Dokument wird alle zwei Jahre erstellt. Es übersetzt die C/4-Strategie in konkrete Programme, Projekte und Aktivitäten samt den dafür nötigen Personal- und Finanzmitteln. Es präzisiert ausserdem Zeitpläne, Einsatzregionen und Partner – kurz: C/5 plant die Umsetzung.
Zusammenspiel von C/4 und C/5
Das C/5 leitet sich direkt aus dem C/4 ab. Dadurch kann die UNESCO ihre mittelfristige Strategie schrittweise verwirklichen, sich zugleich alle zwei Jahre an veränderte internationale Rahmenbedingungen und Prioritäten der Mitgliedstaaten anpassen und so kohärent, handlungsfähig und reaktionsschnell bleiben. Merksatz: C/4 setzt den Kurs, C/5 plant den Weg – Schritt für Schritt.
Der Exekutivrat
Der Exekutivrat besteht aus 58 Mitgliedstaaten, die von der Generalkonferenz für jeweils vier Jahre gewählt werden. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Sitze (29) neu besetzt, damit Erfahrung und Kontinuität erhalten bleiben und gleichzeitig regelmässig neue Mitglieder dazukommen.
Er bildet das Bindeglied zwischen Generalkonferenz und Sekretariat, überwacht die Umsetzung der Beschlüsse, bewertet laufende Programme und gibt strategische Leitlinien. Konkret, er:
- tagt er zweimal pro Jahr in Paris,
- bereitet die Arbeit der Generalkonferenz vor,
- prüft Programme und Budget,
- überwacht die Verwaltungs- und Finanzführung,
- schlägt der Generalkonferenz Kandidatinnen oder Kandidaten für das Amt der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors vor.
Das Sekretariat
Das Sekretariat ist das ausführende Organ der UNESCO. Es setzt die Beschlüsse der Mitgliedstaaten um und wird von der Generaldirektorin bzw. dem Generaldirektor geleitet – derzeit Audrey Azoulay (gewählt 2017, wiedergewählt 2021). Rund 2’000 Mitarbeitende arbeiten am Hauptsitz in Paris, in Feldbüros weltweit (darunter in Genf) sowie in spezialisierten Instituten und technischen Zentren.
Globales Aktionsnetzwerk
Zur Umsetzung ihrer Programme stützt sich die UNESCO auf ein breites Partnernetzwerk:
- Kategorie-I-Zentren und -Institute – integraler Bestandteil der UNESCO, finanziert aus dem regulären Haushalt. Beispiel: Internationales Büro für Erziehung (IBE) in Genf.
- Kategorie-II-Zentren – rechtlich selbstständige Einrichtungen unter der Schirmherrschaft der UNESCO, die von den Gastländern finanziert und betrieben werden.
- UNESCO-Lehrstühle – akademische Netzwerke für Forschung, Ausbildung und internationalen Wissensaustausch.
- Assoziierte Schulen und zivilgesellschaftliche Netzwerke, die Jugendliche und Bürgerinnen und Bürger für die Werte der UNESCO sensibilisieren.
- Nationale UNESCO-Kommissionen – offizielle Schnittstellen in allen Mitgliedstaaten zwischen der UNESCO, den nationalen Behörden sowie Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturkreisen.
Dieses weltweite Netzwerk ermöglicht es der UNESCO, ihre globalen Prioritäten in konkrete, an lokale Gegebenheiten angepasste Massnahmen umzusetzen und zugleich die internationale Zusammenarbeit in ihren Zuständigkeitsbereichen zu fördern.
Die UNESCO arbeitet zudem eng mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen, mit Fachverbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften sowie mit nichtstaatlichen Organisationen und Stiftungen zusammen. Rund 350 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kooperieren mit der UNESCO bei spezifischen Projekten.
Finanzierung
Der Haushalt der UNESCO stützt sich in erster Linie auf die Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder festgelegt werden. Diese Beiträge bilden die Hauptfinanzierungsquelle der Organisation. Sie speisen den ordentlichen Haushalt, aus dem die Betriebskosten, die Gehälter des Personals und die grundlegenden Programme finanziert werden. Die Schweiz trägt derzeit rund 1,05 % bei, was etwa 3,4 Millionen Schweizer Franken pro Jahr entspricht.
Ergänzend erhält die UNESCO ausserordentliche bzw. extrabudgetäre Beiträge, die freiwillig von Mitgliedstaaten, Entwicklungsagenturen, Stiftungen oder privaten Partnern geleistet werden. Diese zweckgebundenen Mittel belaufen sich heute auf über 400 Millionen US-Dollar pro Jahr. Sie ermöglichen die Finanzierung gezielter Projekte, sind jedoch weniger vorhersehbar und bieten nicht die gleiche Stabilität wie der ordentliche Haushalt.
Um die Planung zu vereinfachen, fasst die UNESCO beide Finanzierungsquellen – den ordentlichen Haushalt und die extrabudgetären Beiträge – in einem integrierten Budgetrahmen zusammen. Dieses System gewährleistet die Kohärenz zwischen den strategischen Zielen der Organisation und den verfügbaren Mitteln und erleichtert zugleich Transparenz und Koordination.
Seit 2011 haben ausstehende Beiträge einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere der Vereinigten Staaten, zu erheblichen Budgetengpässen geführt. Die Organisation war gezwungen, Sparmassnahmen umzusetzen, Personal zu reduzieren, Programme zu straffen und Verwaltungsausgaben zu begrenzen. Diese Situation machte interne Reformen notwendig, um Effizienz und Finanzmanagement an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Im Sinne grösstmöglicher Transparenz betreibt die UNESCO ein öffentlich zugängliches Core Data Portal, über das sich Herkunft, Zuweisung und Verwendung der Mittel in Echtzeit nachverfolgen lassen.
