Die Schweiz in das UNESCO-Komitee für immaterielles Kulturerbe gewählt
Die Schweiz wurde in das Zwischenstaatliche Komitee der UNESCO für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes gewählt. Die Wahl fand am 10.9. 2020 anlässlich der Vollversammlung der 178 Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes statt. Zum ersten Mal wird die Schweiz während vier Jahren in diesem Komitee aus 24 Staaten Einsitz nehmen.
Als zentrales Organ für die Umsetzung des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 legt das Zwischenstaatliche Komitee die Strategien zur Bewahrung und Vermittlung des lebendigen Kulturerbes fest. Es ist zuständig für die Umsetzung des Übereinkommens und entscheidet insbesondere über die Aufnahmen in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.
Die Schweiz hat das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes 2008 ratifiziert. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im Anschluss ein nationales Inventar der lebendigen Traditionen erstellt, Sensibilisierungsprojekte für das lebendige Kulturerbe lanciert und die Aufnahme von sechs Elementen in die Repräsentative Liste der UNESCO begleitet.
Als Mitglied des Komitees wird die Schweiz aktiv an der Förderung des lebendigen Kulturerbes mitarbeiten und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf das gefährdete immaterielle Kulturerbe legen, in Übereinstimmung mit der 2019 verabschiedeten Strategie des Bundesrats zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes. Das BAK und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) begleiten gemeinsam die Arbeiten des Komitees.