Schweizer Charta zum Welterbe

Vor dem Hintergrund des 40-Jahre Jubiläums der Welterbekonvention hat die Schweizerische UNESCO-Kommission im Jahre 2012 die Idee einer Charta zum Welterbe in der Schweiz lanciert. Diese soll die Verbundenheit mit dem Welterbe stärken, dem Erhalt der Welterbestätten dienen sowie der Förderung des Bewusstseins zur Bedeutung des aussergewöhnlichen universellen Werts dieser Stätten.

Im Frühjahr 2013 formulierte die Schweizerische UNESCO-Kommission einen ersten Charta-Entwurf, der mit einer Initianten-Gruppe aus möglichen Unterzeichnern weiter entwickelt wurde. Im Februar 2014 folgte eine nationale Vernehmlassung zum Charta-Text. Rund 180 im Bereich Welterbe tätige Akteure – Welterbestätten, Bund, Kantone, Gemeinden, Tourismus-Organisationen, nationale Institutionen und Verbände – wurden direkt angeschrieben und aufgerufen, zum Charta-Text Stellung zu nehmen. Die Charta wurde aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen (Vernehmlassungsbericht) nochmals überarbeitet und anlässlich der Generalversammlung der Schweizerischen UNESCO-Kommission vom 29. November 2014 verabschiedet.

Am 23. März 2015 fand die feierliche Unterzeichnung der Charta statt in Anwesenheit von Herrn Georges Martin, stellvetretender Staatssekretär und stellvertretender Direktor der Politischen Direktion, Frau Isabelle Chassot, Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Herrn Bruno Oberle, Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Herrn Jean-Bernard Münch, Präsident der Schweizerischen UNESCO-Kommission sowie zahlreichen Interessierten und Verantwortlichen im Bereich Welterbe.

English version

Loading...