Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Kontext von KI

Anlässlich des UNESCO-Welttages der kulturellen Vielfalt (21. Mai) laden die UNESCO-Nationalkommissionen aus Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz zum digitalen Werkstattgespräch.

16. Mai 2024, Online (ZOOM), 14.00 – 16.30

Mit Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Kulturbetrieb werden Chancen und Herausforderungen von (generativer) Künstlicher Intelligenz für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft diskutiert und dabei unterschiedliche internationale Perspektiven zusammengebracht.

Wie kann die Auffindbarkeit vielfältiger kultureller Ausdrucksformen verbessert werden? Wie kann der Wert künstlerischer Arbeit und menschlicher Kreativität gestärkt werden? Wie können KI-Technologien im Kulturbereich so eingesetzt werden, dass sie kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt fördern?


Diesen und weiteren Fragen werden wir im Werkstattgespräch „Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Kontext von KI“ nachgehen. Die UNESCO-Nationalkommissionen aus Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz bringen hierzu unterschiedliche internationale Perspektiven aus dem Kulturbereich zusammen. Wir freuen uns auf spannende Impulsvorträge von Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft. Anschließend möchten wir gemeinsam mit Ihnen zu folgenden vier Fokusthemen Ansätze entwickeln, wie die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Kontext von KI geschützt und gefördert werden kann.

Die Anmeldung zum Werkstattgespräch ist bis einschließlich 14. Mai 2024 möglich.

Weitere Informationen zu den Sprecher*innen und Fokusthemen der Veranstaltung finden Sie im Programm.

Illustration mit KI (Craiyon) erstellt.

Zusammenfassung des UNESCO-Weltkulturberichts 2022 in deutscher Übersetzung

Kunst und Kultur sind globale öffentliche Güter. Sie auf ihren institutionellen oder ökonomischen Wert zu reduzieren, wäre fatal. Kunst und Kultur sind ausschlaggebend für die Entwicklung nachhaltiger Zukunftsvisionen. Faire Rahmenbedingungen für die Produktion, Vermittlung von und Teilhabe an Kunst und Kultur zu garantieren, ist dafür unerlässlich.

Der UNESCO-Weltkulturbericht 2022 präsentiert bisher unveröffentlichte Daten und Analysen und bietet somit eine einzigartige Grundlage für die Gestaltungnachhaltiger kulturpolitischer Maßnahmen der Zukunft.

Die deutschsprachigen UNESCO-Kommissionen haben zusammen die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung des UNESCO-Weltkulturberichts 2022 realisiert und am 18. Mai 2022 an einem Launch online präsentiert. Nun liegt sie in schriftlicher Form vor: Zusammenfassung des UNESCO-Weltkulturberichts 2022 in deutscher Übersetzung.

 

 

 

Deutschsprachiger Launch des UNESCO-Weltkulturberichts

Einladung zum deutschsprachigen Launch des UNESCO-Weltkulturberichts am 18. MAI 2022, 10:00 – 12:00 ONLINE

Kunst und Kultur sind globale öffentliche Güter. Sie auf ihren institutionellen oder ökonomischen Wert zu reduzieren, wäre fatal. Kunst und Kultur sind ausschlaggebend für die Entwicklung nachhaltiger Zukunftsvisionen. Faire Rahmenbedingungen für die Produktion, Vermittlung von und Teilhabe an Kunst und Kultur zu garantieren, ist dafür unerlässlich. Der UNESCO-Weltkulturbericht 2022
präsentiert bisher unveröffentlichte Daten und Analysen und bietet somit eine einzigartige Grundlage für die Gestaltung nachhaltiger kulturpolitischer Maßnahmen der Zukunft.

Der Launch im deutschsprachigen Raum öffnet die Diskussion mit Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung über die Ergebnisse des Berichts und gibt Einblick in ausgewählte Themenbereiche. Die gemeinsame Initiative Deutschlands, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz beleuchtet den wichtigen Beitrag des Berichts für den gemeinsamen Sprachraum wie auch dieNotwendigkeit, kulturpolitische Maßnahmen der Zukunft grenzüberschreitend zu denken. Ein kulturpolitischer Dialog, der in der “UNESCO World Conference on Cultural Policies and Sustainable Development – MONDIACULT 2022 (September 2022) gipfelt und Visionen greif- und realisierbar macht.

Anmeldung bis 16. Mai 2022 unter
https://unesco-de.zoom.us/webinar/register/WN_O2UTZnYDQUyJqn3GlS_6Zw

 

 

 

 

Zwei alte Schweizer Buchenwälder werden UNESCO-Welterbe

Die alten Buchenwälder in den Tälern Lodano, Busai und Soladino (TI) sowie auf dem Bettlachstock (SO) werden in die Welterbeliste aufgenommen. Das hat das Welterbekomitee der UNESCO am 28. Juli 2021 entschieden. Sie ergänzen eine transnationale serielle Welterbestätte aus Buchenurwäldern und alten Buchenwäldern in 18 europäischen Ländern. «Diese Aufnahme ist eine internationale Anerkennung des Engagements der Schweiz für die Erhaltung der Biodiversität und besonders für die Waldreservate», hält Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), fest.

Als häufigste Baumart in Mitteleuropa zeichnet sich die Buche durch ihre Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche klimatische und geografische Bedingungen aus. Menschliche Eingriffe üben jedoch einen starken Druck auf die Buchenurwälder und alten Buchenwälder aus, sodass nur noch einige Reste übrig sind. Aus diesem Grund hat die Schweiz – unterstützt von den Kantonen, Gemeinden und Waldbesitzer – die Aufnahme von zwei Buchenwaldreservaten in die Welterbeliste vorgeschlagen. Nach eingehender Prüfung und Besuchen vor Ort hat das Welterbekomitee am 28. Juli 2021 entschieden, die alten Buchenwälder in den Tälern Lodano, Busai und Soladino (TI) sowie auf dem Bettlachstock (SO) in die Welterbeliste aufzunehmen.

Mit über 170-jährigen Bäumen und einer Gesamtfläche von mehr als 1000 Hektaren sind diese beiden Schweizer Waldreservate ein wertvolles genetisches Reservoir nicht nur für die Buche, sondern auch für zahlreiche assoziierte und von diesen Lebensräumen abhängige Tier- und Pflanzenarten. Die Naturwaldreservate sind öffentlich zugänglich und ermöglichen den Erhalt der Biodiversität, indem die forstlichen Eingriffe eingeschränkt werden. Die in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommenen Schweizer Waldreservate sind Teil eines transnationalen Ensembles: 94 Buchenwälder in 18 Ländern bilden eine einzige Welterbestätte. Schutz und
Management dieses Naturerbes erfordern Zusammenarbeit und Koordination zwischen diesen Ländern.

«Der Entscheid würdigt den Einsatz der Schweiz für den Schutz der Ökosysteme auf globaler Ebene und anerkennt die Qualität ihrer Politik für die Förderung der Biodiversität in den Wäldern», erklärt Katrin Schneeberger, Direktorin des BAFU.Weiter…

Europäische Tage des Denkmals – 11. und 12. September 2021

Foto/Photo: © Roman Keller, Zurich

Foto © Roman Keller, Zürich

«Gewusst wie – Faire et savoir-faire –  Saper fare – Savair co far»: So heisst das Motto der Denkmaltage 2021. Es geht um die Fragen, was ein Kulturgut ausmacht, wie wir es pflegen und weiterentwickeln können. Was benötigen wir, damit Materialien und Konstruktionen nicht wie billige Ware nach kurzer Zeit zerfallen? Um schützenswerte Werke gekonnt zu restaurieren und für die Nachkommen zu erhalten, braucht es Fachwissen und Fertigkeiten. Unter dem Patronat von Bundesrat Alain Berset finden 2021 in der ganzen Schweiz über vierhundert kostenlose Führungen, Spaziergänge, Ateliers und Gesprächsrunden zu diesem Thema statt.

Das Denkmaltagepublikum erlebt dieses Jahr historisches Handwerk hautnah, macht selbst mit oder blickt Handwerkerinnen und Handwerkern über die Schultern: Diese bauen Trockenmauern, binden Bücher, brennen Kalk, pressen Öl, schneiden Schindeln, schmieden Nägel oder vergolden Bilderrahmen. Exklusiv können Besucherinnen und Besucher zum Beispiel dieses Jahr im Bielersee die Suche nach Spuren von Pfahlbauten live mitverfolgen und die Tauchbrille aufsetzen. Landauf, landab stehen an den Denkmaltagen die Türen zu bestechend schönen Meisterwerken aller Epochen offen, die dank jahrhundertealter und moderner Handwerkskunst und Techniken weiterleben.

Das Programm der Denkmaltage finden Sie unter www.hereinspaziert.ch.

10 Jahre UNESCO-Welterbe „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“

2021 feiert die Archäologie ein kleines Jubiläum. Vor zehn Jahren, am 27. Juni 2011, wurden die „Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen“ offiziell in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen: 111 Fundstellen in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Slowenien und der Schweiz sind seither UNESCO-Welterbe, stellvertretend für die über 1000 bekannten Pfahlbaufundstellen aus der Jungsteinzeit und Bronzezeit. Anlässlich des Jubiläumsjahres finden an vielen Orten rund um die Alpen deshalb spezielle Veranstaltungen statt.

Von den 111 Fundstellen des länderübergreifenden und seriellen Welterbes „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ beheimatet die Schweiz 56, verteilt auf 15 Kantone. Sie liegen an kleinen und grossen Seen, einige auch in (ehemaligen) Mooren. Die feuchte Umgebung hat dafür gesorgt, dass die organischen Materialien, die von der Pfahlbauer-Kultur zeugen, aussergewöhnlich gut erhalten geblieben sind. Sie gewähren einen einmaligen Einblick in das Leben der frühen bäuerlichen Gesellschaften im Alpenraum.

2021 finden anlässlich des Jubiläumsjahres an vielen Orten rund um die Alpen Veranstaltungen statt – an Seen und Moorufern, auf Lehrpfaden und in Museen. Ein Überblick über gemeinsame Projekte aller sechs Länder sowie Hinweise auf weitere Aktivitäten finden sich auf der Webseite. Noch bis zum 26.Juni 2021 werden zudem im „Countdown“ alle 111 Fundstellen der Welterbestätte vorgestellt. Die digitale Vitrine zeigt unter dem Motto „10 Jahre – 100 Geschichten“ Highlights und Alltagsobjekte aus mehr als 30 Museen.

Uhrmacherhandwerk und Kunstmechanik sind immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Am 16.12.2020 hat die UNESCO das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Damit wird eine lebendige Tradition gewürdigt, die die Region des französisch-schweizerischen Jurabogens prägt. Die Kandidatur wurde von der Schweiz zusammen mit Frankreich getragen. Gemäss der UNESCO unterstreicht sie beispielhaft die Wichtigkeit des immateriellen Kulturerbes in einem grenzüberschreitenden Raum.

Das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik umfassen die Uhrmacherkunst entlang des Jurabogens von Genf bis Schaffhausen und von Biel bis Besançon sowie die Herstellung von Musikautomaten und Spieldosen, die für die Region von Sainte-Croix typisch ist. Dieses Handwerk zwischen Wissenschaft, Kunst und Technik verbindet individuelle und kollektive Kompetenzen der Theorie und Praxis im Bereich der Mechanik und der Mikromechanik. Die traditionellen und zugleich innovativen Handwerkstechniken werden in diesem französisch-schweizerischen Gebiet von zahlreichen Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern, Unternehmen, Schulen, Museen und Vereinen vermittelt. Das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik haben in erster Linie eine wirtschaftliche Bedeutung, prägten aber auch die sozialen Gegebenheiten in den betroffenen Regionen und deren Architektur und Stadtbilder. Die Anerkennung dieses Handwerks zeigt auch die Ergänzung und die Kontinuität von immateriellem und materiellem Kulturerbe auf. Die Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds/Le Locle wurde 2009 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.

Die im März 2019 von der Schweiz gemeinsam mit Frankreich eingereichte Kandidatur wurde durch das Bundesamt für Kultur (BAK) mit einer binationalen Pilotgruppe aus Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern, Ausbildenden, Vertreterinnen und Vertretern von Museen sowie französischen Gebietskörperschaften (Grand Besançon Métropole und Pays Horloger) vorbereitet. Es wurden Massnahmen zur Erhaltung des Kulturerbes durch Dokumentation, Ausbildung, Weitergabe der Kenntnisse, Sensibilisierung und Vermittlung der Tradition vorgeschlagen. Um diese Massnahmen grenzüberschreitend umzusetzen, erarbeiteten die Partner nach der Eingabe der Kandidatur und unter der Leitung der Schweiz über den Verein arcjurassien.ch mit den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Waadt das Interreg-Projekt «Arc horloger». Damit wird die Aufnahme des Uhrmacherhandwerks und der Kunstmechanik in die Welterbeliste bekannt gemacht und eine gemeinsame Koordinationsstelle geschaffen. Die aus der Kandidatur entstandene Dynamik zeigt sich konkret in einer gemeinsamen Fotoausstellung des Internationalen Uhrenmuseums in La Chaux-de-Fonds und des Musée du Temps in Besançon, die sich mit den Hintergründen der Aufnahme dieses Kulturerbes auf die Welterbeliste befasst.Weiter…

Die Schweiz in das UNESCO-Komitee für immaterielles Kulturerbe gewählt

Die Schweiz wurde in das Zwischenstaatliche Komitee der UNESCO für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes gewählt. Die Wahl fand am 10.9. 2020 anlässlich der Vollversammlung der 178 Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes statt. Zum ersten Mal wird die Schweiz während vier Jahren in diesem Komitee aus 24 Staaten Einsitz nehmen.

Als zentrales Organ für die Umsetzung des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 legt das Zwischenstaatliche Komitee die Strategien zur Bewahrung und Vermittlung des lebendigen Kulturerbes fest. Es ist zuständig für die Umsetzung des Übereinkommens und entscheidet insbesondere über die Aufnahmen in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.

Die Schweiz hat das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes 2008 ratifiziert. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im Anschluss ein nationales Inventar der lebendigen Traditionen erstellt, Sensibilisierungsprojekte für das lebendige Kulturerbe lanciert und die Aufnahme von sechs Elementen in die Repräsentative Liste der UNESCO begleitet.

Als Mitglied des Komitees wird die Schweiz aktiv an der Förderung des lebendigen Kulturerbes mitarbeiten und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf das gefährdete immaterielle Kulturerbe legen, in Übereinstimmung mit der 2019 verabschiedeten Strategie des Bundesrats zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes. Das BAK und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) begleiten gemeinsam die Arbeiten des Komitees.Weiter…

Europäische Tage des Denkmals – 12. und 13. September 2020

Die diesjährigen Denkmaltage laden unter dem Patronat von Bundesrat Alain Berset zur Debatte über «Weiterbauen – Verticalité – Costruire nel costruito – Construir en il construì» ein.

Die Denkmaltage 2020 greifen brandaktuelle Fragen aus der Debatte rund ums Verdichten auf. Sie gehen dem Interessenkonflikt zwischen dem Schutz des baukulturellen Erbes, den Bedürfnissen der Menschen und der inneren Verdichtung nach. Rund 300 kostenlose Führungen, Spaziergänge, Ateliers oder Gesprächsrunden stehen in der ganzen Schweiz zur Auswahl.

10 Mio. Menschen werden gemäss Schätzungen 2045 in der Schweiz leben. Alle diese Menschen wollen wohnen, arbeiten und sich erholen. Ihr Bedürfnis nach Wohnfläche und Mobilität steigt kontinuierlich. Gleichzeitig soll dem Siedlungswachstum Einhalt geboten werden. Immer noch werden jeden Tag acht Fussballfelder verbaut. Statt «bauen auf der grünen Wiese» lauten die Zauberworte: Siedlungsentwicklung nach innen und vertikale Verdichtung. Damit sich die Menschen in einem verdichteten Umfeld wohl fühlen, muss mit hoher Qualität weitergebaut werden. Dazu gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit dem baukulturellen Erbe.

Die Denkmaltage 2020 präsentieren Best-Practice-Beispiele zum Anbauen, Aufstocken, Transformieren, Neubauen.

Das Programm der Denkmaltage finden Sie hier unter www.hereinspaziert.ch.Weiter…

Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen: Dritter Bericht der Schweiz an die UNESCO

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 den dritten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Der Bericht über die Periode 2016-2019 präsentiert eine Auswahl guter Praktiken zur Förderung der Vielfalt und weist auf die Herausforderungen hin, die es noch zu bewältigen gilt. Die nächste Bilanz ist für 2023 geplant.

Das Übereinkommen der UNESCO vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde von der Schweiz 2008 ratifiziert. Eines der Ziele des Übereinkommens ist die internationale Anerkennung kultureller Güter und Dienstleistungen als Träger von Sinn und Identität. Mit dem Beitritt hat sich die Schweiz verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu veröffentlichen.

Der dritte Bericht der Schweiz gibt Auskunft über verschiedene zwischen 2016 und 2019 ergriffene Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen im In- und Ausland. Besondere Beachtung wurde den Kulturförderungsmassnahmen, der Frage der Grundrechte, den Initiativen zur Teilhabe der Frauen und Jugendlichen am kulturellen Leben sowie den Projekten der internationalen Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung geschenkt.

Der Bericht präsentiert viele Projekte des öffentlichen Sektors wie das Programm «Jugend+Musik», das den Zugang der Jugendlichen zum Musikunterricht erleichtert, oder den Grundsatz des «Kulturprozents», mit dem die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Kultur in ihren Partnerländern fördert. Aufgeführt werden auch die wichtigsten Projekte der Organisationen der Zivilgesellschaft, beispielsweise die Initiative «Diversity Roadmap», die Musiklokale egalitärer und zugänglicher machen will.

Der periodische Bericht wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aufgrund einer Konsultation der Kantone, der Städte, der Zivilgesellschaft und der verschiedenen betroffenen Bundesämter, mit der Unterstützung der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt erstellt.

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