Der Freiburger Frieden von 1516: Die beiden Originalexemplare nach mehr als fünf Jahrhunderten wieder vereint
Mehr als fünf Jahrhunderte nach ihrer Unterzeichnung wurden die beiden Originalexemplare des Vertrags über den Ewigen Frieden von Freiburg ausnahmsweise wieder in jener Stadt zusammengeführt, in der der Vertrag 1516 geschlossen worden war. Mit einer offiziellen Feier am 3. September 2026 wurde ihre Aufnahme in das internationale UNESCO-Register «Memory of the World» gewürdigt.
Der am 29. November 1516 zwischen dem französischen König Franz I. und den XIII eidgenössischen Orten nach den Italienischen Kriegen und der Schlacht bei Marignano geschlossene Freiburger Frieden setzte mehreren Jahren der Konfrontation ein Ende. Er ging jedoch über ein blosses Abkommen zur Beendigung der Feindseligkeiten hinaus.
Für seine Zeit modern konzipiert, regelte der Vertrag auch den Umgang mit Streitigkeiten, die künftig zwischen den Parteien entstehen könnten. Zunächst sollten diese versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Scheiterte dies, war der Streit Schiedsrichtern zu unterbreiten, die von den jeweiligen Parteien bestimmt wurden. Konnten sich diese nicht einigen, sollte durch den Beizug eines Dritten eine Entscheidung ermöglicht werden.
Der Vertrag sah damit Wege vor, künftige Meinungsverschiedenheiten beizulegen, ohne erneut zu den Waffen zu greifen. In dieser Hinsicht ist er ein bedeutendes Zeugnis für die Geschichte der internationalen Beziehungen und die Entwicklung von Mechanismen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten.
Wieder vereint, wo sie einst besiegelt wurden
Der Vertrag ist in zwei übereinstimmenden Exemplaren überliefert: Das eine, in deutscher Sprache verfasst und für die damaligen XIII eidgenössischen Orte bestimmt, wird im Staatsarchiv Freiburg aufbewahrt; das andere, in lateinischer Sprache verfasst und dem französischen König Franz I. übergeben, befindet sich heute in den Archives nationales de France.
Die Aufnahme der beiden Dokumente in das internationale UNESCO-Register «Memory of the World» im Jahr 2025 ist das Ergebnis einer gemeinsam vom Staatsarchiv Freiburg und den Archives nationales de France vorbereiteten Kandidatur, die anschliessend von der Schweizerischen UNESCO-Kommission bei der UNESCO eingereicht wurde. Zur Feier dieser Anerkennung wurden die beiden Exemplare im September 2026 erstmals seit 1516 wieder in Freiburg zusammengeführt – an jenem Ort, an dem der Vertrag ausgearbeitet und seine beiden Exemplare besiegelt worden waren.

© Etat de Fribourg
Eine schweizerisch-französische Feier
Die Aufnahme in das Register wurde am 3. September im Rathaus von Freiburg im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz und Frankreichs offiziell gefeiert.
An der Feier nahmen unter anderem Bundespräsident Guy Parmelin, Nationalratspräsident Pierre-André Page, der Freiburger Staatsratspräsident Philippe Demierre, Grossratspräsident Bruno Marmier und die französische Botschafterin in der Schweiz Marion Paradas teil.
Die schweizerische und die französische UNESCO-Kommission waren durch ihre Präsidenten Thomas Zeltner und Michèle Ramis vertreten. Bei dieser Gelegenheit überreichte Thomas Zeltner Philippe Demierre die Urkunde über die Aufnahme des Freiburger Friedens in das internationale UNESCO-Register «Memory of the World».
In seiner Rede ging Bundespräsident Guy Parmelin auf die historische Bedeutung des Vertrags und seine heutige Resonanz ein:
„Durch dieses Gleichgewicht, diese Architektur gegenseitiger Verpflichtungen und dieses organisierte Vertrauen vermittelt das Abkommen von 1516 – in der Sprache seiner Zeit – eine bemerkenswerte Einsicht: Ein dauerhafter Frieden beruht nicht darauf, den anderen auszulöschen, sondern anzuerkennen, was dieser legitimerweise erwarten darf.“
Auszug aus der Rede des Bundespräsidenten vom 3. September 2026 (im französischen Original gehalten)
Begegnung mit der Öffentlichkeit
Die Aufnahme in das internationale Register dient nicht allein der Anerkennung des Werts und der Bedeutung eines Dokuments. Das 1992 von der UNESCO ins Leben gerufene Programm «Memory of the World» setzt sich für die Erhaltung des dokumentarischen Erbes, dessen Zugänglichkeit und ein stärkeres Bewusstsein für seine Bedeutung ein.
In diesem Sinne wurden die beiden Originale am 5. September im Rahmen eines Tags der offenen Tür im Rathaus der Öffentlichkeit präsentiert. Die Besucherinnen und Besucher konnten die beiden Vertragsexemplare nebeneinander betrachten und sich von französischen und schweizerischen Fachleuten deren Bedeutung erläutern lassen.
Diese aussergewöhnliche Zusammenführung erinnert daran, dass das dokumentarische Erbe nicht nur der Vergangenheit angehört. Es zu bewahren, zugänglich zu machen und die darin enthaltene Erinnerung weiterzugeben, ermöglicht heutigen und künftigen Generationen, die Geschichte, von der es Zeugnis ablegt, besser zu verstehen.

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